Am 01.06.2021 wurde der Tätigkeitsbericht zum Datenschutz des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorgestellt. Interessant für Schulen ist hier die Passage mit dem Thema Videokonferenzsysteme während der Lookdownzeiten in der Pandemie 2020/2021:
Mit dem ersten Lock-Down im März 2020 wurde der Einsatz von Videokonferenzsystemen zu einem zentralen Thema. In aller Eile wurde nach geeigneten Videokonferenzsystemen gesucht, wobei die Überlegungen hinsichtlich des Datenschutzes bei vielen Stellen nicht an erster Stelle standen. Eine in diesem Zusammenhang bis August 2020 ausgesprochene Duldung fast aller Videokonferenzsysteme für den schulischen Bereich wurde aufgrund der andauernden Pandemie bis Ende Juli 2021 verlängert. Es wurde darauf verzichtet, durch stringente datenschutzrechtliche Vorgaben, die unvorhersehbare Situation für die Schulen durch komplexe datenschutzrechtliche Vorgaben noch schwieriger werden zu lassen.
Die Ausfürliche Fassung liegt hier als pdf vor.